Superbike Imola
01.04.2012 | Imola - Imola
Reise- und Sicherheitsinformationen
Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz
Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur noch begrenzte Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Im Handgepäck dürfen nur noch Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht übersteigen.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal einem Liter nicht übersteigen darf.
- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.
- Nicht unter die neuen Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 05.10.2007
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form vor terroristischen Anschlägen auch in Italien gewarnt und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung, insbesondere durch islamistisch motivierten Terrorismus, kann nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt zur Zeit im besonderen für religiöse Stätten.
Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz
Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur noch begrenzte Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Im Handgepäck dürfen nur noch Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht übersteigen.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal einem Liter nicht übersteigen darf.
- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.
- Nicht unter die neuen Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 05.10.2007
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form vor terroristischen Anschlägen auch in Italien gewarnt und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung, insbesondere durch islamistisch motivierten Terrorismus, kann nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt zur Zeit im besonderen für religiöse Stätten.