MotoGP von Valencia

11.11.2012 | Valencia - Circuit Ricardo Tormo

zollfrei einkaufen

Warenverkehr innerhalb der EU: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Und die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus den neuen EU-Ländern außer Malta und Zypern bestehen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Länder länderspezifische Übergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern identisch sind.


Einfuhrbegrenzungen für Waren aus Andorra
300 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);
150 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);
75 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
400 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);
1,5 l Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 3 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt(nur Personen ab 17 J.);
5 Liter Wein (nur Personen ab 17 J.);
1000 g Kaffee oder 400 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
200 g Tee oder 80 g Auszüge aus Tee;
75 g Parfüms und 3/8 l Eau de Toilette;
2 kg frisches Gemüse;
andere Waren im Warenwert von max. 175 € pro Erwachsenen.


 

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