MotoGP von Valencia
10.11.2013 | Valencia - Circuit Ricardo Tormo
Reise- und Sicherheitsinformationen
Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz
Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur noch begrenzte Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Im Handgepäck dürfen nur noch Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht übersteigen.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal einem Liter nicht übersteigen darf.
- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.
- Nicht unter die neuen Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 14.09.2007
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Nach dem Anschlag am 30.12.2006 auf das Parkhaus des Flughafens Madrid- Barajas hat die Terrororganisation ETA den von ihr im März 2006 erklärten „Waffenstillstand" ab dem 06.06.2007 auch formell aufgekündigt. Seitdem hat sie weitere Anschläge und Anschlagsversuche verübt. In ganz Spanien, auch in Tourismusregionen, ist mit weiteren terroristischen Aktivitäten der ETA zu rechnen.
Vor Anschlägen auf touristische Ziele hat die ETA in der Regel die Sicherheitsbehörden gewarnt. Vor Anschlägen auf Repräsentanten des Staates oder der Sicherheitsbehörden wird hingegen in der Regel auch dann nicht gewarnt, wenn die Gefahr besteht, dass unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. Der ETA nahestehende Jugendliche zetteln vor allem im Baskenland immer wieder Straßenkrawalle an, bei denen auch Fahrzeuge Unbeteiligter zu Schaden kommen.
Am 11. März 2004 wurden islamistische Bombenattentate auf Vorortzüge in Madrid verübt, die 191 Menschen das Leben kosteten. Trotz erhöhter Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden kann ein weiterer islamistisch motivierter Anschlag nicht ausgeschlossen werden.
Kriminalität
Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.In der Urlaubszeit kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Junquera und Barcelona). Die Betroffenen werden dabei auf vermeintliche Schäden an ihrem Fahrzeug (z.B. Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung" angeboten. Halten Sie deshalb möglichst nur auf belebten Raststätten an. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von "Autopistas" bzw. das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Schließen Sie stets ihr Fahrzeug ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände im Fahrzeug liegen.
Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz
Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur noch begrenzte Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Im Handgepäck dürfen nur noch Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht übersteigen.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal einem Liter nicht übersteigen darf.
- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.
- Nicht unter die neuen Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 14.09.2007
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Nach dem Anschlag am 30.12.2006 auf das Parkhaus des Flughafens Madrid- Barajas hat die Terrororganisation ETA den von ihr im März 2006 erklärten „Waffenstillstand" ab dem 06.06.2007 auch formell aufgekündigt. Seitdem hat sie weitere Anschläge und Anschlagsversuche verübt. In ganz Spanien, auch in Tourismusregionen, ist mit weiteren terroristischen Aktivitäten der ETA zu rechnen.
Vor Anschlägen auf touristische Ziele hat die ETA in der Regel die Sicherheitsbehörden gewarnt. Vor Anschlägen auf Repräsentanten des Staates oder der Sicherheitsbehörden wird hingegen in der Regel auch dann nicht gewarnt, wenn die Gefahr besteht, dass unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. Der ETA nahestehende Jugendliche zetteln vor allem im Baskenland immer wieder Straßenkrawalle an, bei denen auch Fahrzeuge Unbeteiligter zu Schaden kommen.
Am 11. März 2004 wurden islamistische Bombenattentate auf Vorortzüge in Madrid verübt, die 191 Menschen das Leben kosteten. Trotz erhöhter Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden kann ein weiterer islamistisch motivierter Anschlag nicht ausgeschlossen werden.
Kriminalität
Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.In der Urlaubszeit kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Junquera und Barcelona). Die Betroffenen werden dabei auf vermeintliche Schäden an ihrem Fahrzeug (z.B. Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung" angeboten. Halten Sie deshalb möglichst nur auf belebten Raststätten an. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von "Autopistas" bzw. das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Schließen Sie stets ihr Fahrzeug ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände im Fahrzeug liegen.