26.08.2012
MotoGP von Tschechien
Brno - Automotodrom Brno
Aktuell: Vorverkaufsphase 2 bis 27.07.2012 (noch 166 Tage)
Reiseinformation
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum:
Einreise mit Haustieren: Für Tiere aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis der staatlichen tierärztlichen Verwaltung benötigt, wenn das Tier länger als 3 Monate in der Tschechischen Republik bleibt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Reisepass: Allgemein erforderlich. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein, besteht Visumpflicht, muss er noch mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer bzw. über das Visum hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können. Alle Reisedokumente, die an der Grenze vorgelegt werden, müssen mit einem Lichtbild versehen sein:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, übrige EU-Länder (Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)) und Schweiz,
(b) Übrige Länder: Liechtenstein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen (Großbritannien bis zu 6 Monaten);
(c) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, San Marino, Singapur (bis zu 30 Tagen), Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela für Aufenthalte bis zu 90 Tagen.
Unterlagen: (a) Antragsformular (2 für Doppeltransitvisum). (b) 1 Passfoto neueren Datums. (c) Reisepass, der noch mindestens 90 Tage über das Rückreisedatum gültig sein und eine freie Seite haben muss. (d) Gebühr in bar. (e) Gültige Krankenversicherung (die Decksumme muss mind. 30.000 € betragen). (f) Dokumente, die die finanzielle Sicherheit bestätigen, z.B. Kreditkarten, Kontoauszüge. (g) Ggf. Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (h) Für Personen, die jünger als 15 Jahre sind, ist das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) erforderlich, sofern das Kind nicht in deren Begleitung reist.
Ausreichende Geldmittel : Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (1160 Kc (ca. 41 €) pro Tag und pro Person verfügen. Ausgenommen sind EU- und EFTA-Bürger.
Meldepflicht: EU- und EFTA-Staatsangehörige ohne oder mit einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung, sowie ihre Nicht-EU-Familienangehörige, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden. Dies gilt nicht für EU- und EFTA-Bürger, die in einem Hotel oder Pension wohnen. Nähere Angaben von der Botschaft (s. Adressen). Visumpflichtige müssen sich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrer Ankunft polizeilich anmelden.
Reisepass/Visum:
Einreise mit Haustieren: Für Tiere aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis der staatlichen tierärztlichen Verwaltung benötigt, wenn das Tier länger als 3 Monate in der Tschechischen Republik bleibt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Reisepass: Allgemein erforderlich. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein, besteht Visumpflicht, muss er noch mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer bzw. über das Visum hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können. Alle Reisedokumente, die an der Grenze vorgelegt werden, müssen mit einem Lichtbild versehen sein:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, übrige EU-Länder (Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)) und Schweiz,
(b) Übrige Länder: Liechtenstein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen (Großbritannien bis zu 6 Monaten);
(c) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, San Marino, Singapur (bis zu 30 Tagen), Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela für Aufenthalte bis zu 90 Tagen.
Unterlagen: (a) Antragsformular (2 für Doppeltransitvisum). (b) 1 Passfoto neueren Datums. (c) Reisepass, der noch mindestens 90 Tage über das Rückreisedatum gültig sein und eine freie Seite haben muss. (d) Gebühr in bar. (e) Gültige Krankenversicherung (die Decksumme muss mind. 30.000 € betragen). (f) Dokumente, die die finanzielle Sicherheit bestätigen, z.B. Kreditkarten, Kontoauszüge. (g) Ggf. Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (h) Für Personen, die jünger als 15 Jahre sind, ist das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) erforderlich, sofern das Kind nicht in deren Begleitung reist.
Ausreichende Geldmittel : Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (1160 Kc (ca. 41 €) pro Tag und pro Person verfügen. Ausgenommen sind EU- und EFTA-Bürger.
Meldepflicht: EU- und EFTA-Staatsangehörige ohne oder mit einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung, sowie ihre Nicht-EU-Familienangehörige, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden. Dies gilt nicht für EU- und EFTA-Bürger, die in einem Hotel oder Pension wohnen. Nähere Angaben von der Botschaft (s. Adressen). Visumpflichtige müssen sich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrer Ankunft polizeilich anmelden.
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