F1 Grand Prix von Singapur
23.09.2012 | Singapore - Singapore Circuit
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum:
Einreise mit Haustieren: Für Haustiere wird mindestens 2 Wochen vor der Ankunft eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Veterinäramt in Singapur beantragt werden muss. Zusätzlich muss ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden, das max. 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde.
Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen. In dieser Zeit werden die Tiere gegen Tollwut geimpft. Ausgenommen sind Tiere aus Australien, Irland, Neuseeland und Großbritannien. Ein Platz für die Quarantäne muss im Voraus reserviert werden bei der Agri-Food & Veterinary Authority of Singapore (AVA) (Animal, Meat & Seafood Regulatory Branch, 5, Maxwell Road, # 02-03 Tower Block MND Complex, Singapore 069110, Tel: (65) 62 27 06 70, Fax: (65) 62 27 63 05). Internet: www.ava.gov.sg)
Reisepass: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Anmerkung: Für die Weiterreise in umliegende Länder, wie z.B. Indonesien, muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein!
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Visum: [1] Staatsangehörige der meisten Länder (Ausnahmen s. u.) erhalten bei der Ankunft auf dem Luftweg einen Social Visit Pass (Sichtvermerk im Reisepass) mit einer Gültigkeit von maximal 30 Tagen und auf dem Land- oder Seeweg einen Social Visit Pass mit einer Gültigkeit von maximal 14 Tagen (Verlängerung von bis zu 3 Monaten möglich) (liegt im Ermessen der Einwanderungsbeamten).
Staatsangehörige folgender Länder benötigen auf jeden Fall ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der zuständigen Vertretung beantragt werden muss:
Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, China (VR), Georgien, Indien, Iran, Kasachstan, Kirgisistan, Marokko, Moldawien, Myanmar, Pakistan, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Sudan, Tadschikistan, Timor-Leste, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan sowie Inhaber von Reisepässen, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden.
Staatsbürger der folgenden Länder benötigen ein Einladungsschreiben eines in Singapur ansässigen Bürgen sowie 600 SGD: Afghanistan, Algerien, Irak, Jemen, Jordanien, Libanon, Libyen, Somalia, Syrien und Tunesien.
Unterlagen: für jedes Visum notwendig: (a) Kopien der folgenden Seiten des Reisepasses, der noch 6 Monate gültig ist: Seiten mit den biometrischen Daten, Seiten mit Sichtvermerken sowie die letzten 3 Seiten. (b) 1 ausgefülltes und unterschriebenes Formular 14. (c) 1 aktuelles Passfotos (35x45 mm). (d) 2 Kopien eines Schreibens zu Reisezweck. (e) Checkliste Nr. 4. (f) Ggf. 2 Kopien einer Einladung.
Geschäftsreise: (g) Einladung einer Firma aus Singapur und Schreiben der eigenen Firma. (h) Einen Ausdruck der Firmendaten der in Singapur registrierten Firma. Ausdruck erhältlich bei der Corporate Regulatory Authority (ACRA). (i) Antragsformulare V52 und V39A.
Social Visit: (g) Kopie des ausgefüllten Antragsformulars V39A. (h) Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers. (i) Nachweis ausreichender Geldmittel. (j) Kopie des Personalausweises der Kontaktperson in Singapur.
Ausreichende Geldmittel : Alle Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Reisepass/Visum:
Einreise mit Haustieren: Für Haustiere wird mindestens 2 Wochen vor der Ankunft eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Veterinäramt in Singapur beantragt werden muss. Zusätzlich muss ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden, das max. 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde.
Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen. In dieser Zeit werden die Tiere gegen Tollwut geimpft. Ausgenommen sind Tiere aus Australien, Irland, Neuseeland und Großbritannien. Ein Platz für die Quarantäne muss im Voraus reserviert werden bei der Agri-Food & Veterinary Authority of Singapore (AVA) (Animal, Meat & Seafood Regulatory Branch, 5, Maxwell Road, # 02-03 Tower Block MND Complex, Singapore 069110, Tel: (65) 62 27 06 70, Fax: (65) 62 27 63 05). Internet: www.ava.gov.sg)
Reisepass: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Anmerkung: Für die Weiterreise in umliegende Länder, wie z.B. Indonesien, muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein!
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Visum: [1] Staatsangehörige der meisten Länder (Ausnahmen s. u.) erhalten bei der Ankunft auf dem Luftweg einen Social Visit Pass (Sichtvermerk im Reisepass) mit einer Gültigkeit von maximal 30 Tagen und auf dem Land- oder Seeweg einen Social Visit Pass mit einer Gültigkeit von maximal 14 Tagen (Verlängerung von bis zu 3 Monaten möglich) (liegt im Ermessen der Einwanderungsbeamten).
Staatsangehörige folgender Länder benötigen auf jeden Fall ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der zuständigen Vertretung beantragt werden muss:
Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, China (VR), Georgien, Indien, Iran, Kasachstan, Kirgisistan, Marokko, Moldawien, Myanmar, Pakistan, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Sudan, Tadschikistan, Timor-Leste, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan sowie Inhaber von Reisepässen, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden.
Staatsbürger der folgenden Länder benötigen ein Einladungsschreiben eines in Singapur ansässigen Bürgen sowie 600 SGD: Afghanistan, Algerien, Irak, Jemen, Jordanien, Libanon, Libyen, Somalia, Syrien und Tunesien.
Unterlagen: für jedes Visum notwendig: (a) Kopien der folgenden Seiten des Reisepasses, der noch 6 Monate gültig ist: Seiten mit den biometrischen Daten, Seiten mit Sichtvermerken sowie die letzten 3 Seiten. (b) 1 ausgefülltes und unterschriebenes Formular 14. (c) 1 aktuelles Passfotos (35x45 mm). (d) 2 Kopien eines Schreibens zu Reisezweck. (e) Checkliste Nr. 4. (f) Ggf. 2 Kopien einer Einladung.
Geschäftsreise: (g) Einladung einer Firma aus Singapur und Schreiben der eigenen Firma. (h) Einen Ausdruck der Firmendaten der in Singapur registrierten Firma. Ausdruck erhältlich bei der Corporate Regulatory Authority (ACRA). (i) Antragsformulare V52 und V39A.
Social Visit: (g) Kopie des ausgefüllten Antragsformulars V39A. (h) Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers. (i) Nachweis ausreichender Geldmittel. (j) Kopie des Personalausweises der Kontaktperson in Singapur.
Ausreichende Geldmittel : Alle Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.