F1 Grand Prix von Japan

07.10.2012 | Suzuka - Suzuka Int. Racing Course

Reisepass/Visum

Reisepass/Visum:

Einreise mit Haustieren: Für die Einfuhr von Vögeln muss eine Importbestätigung bei der Quarantänestation des jeweiligen Flughafens vorgewiesen werden.
Vor der Verbringung einer Katze oder eines Hundes aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantäne-Service (Internet: www.maff-aqs.go.jp) mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und zweimalig gegen Tollwut geimpft worden sein. Eine Quarantäne von 12 Stunden ist für Hunde und Katzen Pflicht. Sollten die genannten Kriterien nicht erfüllt sein, wird eine Quarantäne von bis zu 180 Tagen verhängt. Außer an den Flughäfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden.
Für Nagetiere wird ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt vom Amtstierarzt des Herkunftslands, benötigt.


Reisepass: Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.
Ausnahmen: Inhaber von Identitätszertifikaten Hongkongs und Singapurs dürfen ohne Reisepass einreisen.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.


Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu 3 Monaten, sofern nicht anders angegeben:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahme: Visumpflicht besteht für Rumänien) und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Brunei (bis zu 15 Tage), Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lesotho, Liechtenstein, Macau (VR China), Mauritius, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, Suriname, Tunesien, Türkei, Uruguay, USA und Vatikanstadt (unbegrenzter Aufenthalt).


Unterlagen: (a) Gültiger Reisepass. (b) Antrag. (c) 1 Passfoto. (d) Auslandsreisekrankenversicherung.
Geschäftsvisum: (a) - (d) und (e) Einführungsschreiben. (f) Einladungsschreiben der japanischen Firma. 
Touristenvisum:  (a) - (d) und (g) Rückflugticket. (h) Nachweis ausreichender Geldmittel. (i) Buchungsbestätigung des Reisebüros und Quittung. (j) Dokumente, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht, z.B. Einladung bei Privatreisen. (k) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Working-Holiday-Visum: (a) Gültiger Reisepass. (b) Rückflugticket bzw. ausreichend finanzielle Mittel zum Erwerb eines solchen (1.100,- EUR). (c) Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (Bankguthaben, Reiseschecks, etc. in Höhe von ca. 2.000,- EUR). (d) Auslandsreisekrankenversicherung, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt. (e) Lebenslauf (Formblatt im Konsulat anfordern). (f) Aufenthaltsplanung (Formblatt im Konsulat anfordern). (g) Antragsbegründung (ca. 1 Din A4-Seite formlos in englischer oder japanischer Sprache). (h) Antragsformular (im Konsulat erhältlich). (i) 1 aktuelles Passfoto.
Anmerkung: Falls der Antrag nach Japan geschickt werden muss, ist der Antrag in doppelter Ausfertigung mit 2 Passfotos einzureichen.


Meldepflicht: Ausländer müssen sich im Hotel, Pension etc. beim Check-in registrieren lassen.

Dokumente bei der Einreise: Alle Ausländer müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel, über Unterlagen, die als Nachweis über den Zweck des Besuches (wie etwa Konferenzunterlagen, Angaben über die einladende Organisation, etc.) sowie über ein Rück- oder Weiterreiseticket verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts: Es kann eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts für weitere 3 Monate bei der regionalen Einwanderungsbehörde in Japan beantragt werden. Vor Ablauf der ersten drei Monate muss sich der Antragsteller beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Verlängerungsgebühr beträgt 4000 ¥. Näheres von den konsularischen Vertretungen.
Die Botschaft trifft Einzelfallentscheidungen je nach Herkunftsland und Visaart.


 

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